Eine Therapieeinheit dauert 30, 45 oder
60 Minuten und ist abhängig vom
Förderbedarf. Sie findet in der Regel
1-2 Mal wöchentlich statt. In Ausnahmefällen kann die Behandlung
auch im Rahmen einer Gruppentherapie
erfolgen. Bei schwerwiegenden Störungen
oder im Akutfall werden auch zwei oder
drei Termine pro Woche vereinbart. Der
bzw. die Termine finden immer am selben
Tag und zur selben Uhrzeit statt, um für
alle Beteiligten die zeitliche
Organisation zu erleichtern.
Die gesamte Behandlungsdauer ist bei
jedem Patienten unterschiedlich. Sie ist
abhängig von Art und Umfang der Störung,
individuellen Lernvoraussetzungen und
Lebensbedingungen sowie der
Therapiemotivation und Mitarbeit, aber
auch vom Verordnungsverhalten des
behandelnden Arztes. Je nach
Störungsbild steht dem Arzt ein
bestimmtes Stundenkontingent zur
Verfügung. Es liegt im Ermessen des
Arztes, ob und wenn ja, wie viele
Folgeverordnungen bzw. Therapieeinheiten
er einem Patienten verschreibt. In der
Regel erhält jeder Patient – so wird es
auch von den Krankenkassen erklärt – so
viele Behandlungen wie erforderlich,
auch wenn dazu in Ausnahmefällen das
festgelegte Stundenkontingent
überschritten werden muss. |
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