Die Behandlung
erfolgt aufgrund einer ärztlichen
Verordnung. Der behandelnde Arzt (z.B.
Kinderarzt, Hausarzt, HNO-Arzt,
Neurologe, Phoniater, Pädaudiologe,
Kieferorthopäde) stellt eine Verordnung
aus.
Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt
die gesetzliche Krankenkasse die
anfallenden Kosten.
Bei Erwachsenen ist eine
Selbstbeteiligung von 10% der
Gesamtkosten erforderlich.
Kostenübernahme
Die
Logopädischen Leistungen sind als
Heilmittel Teil der medizinischen
Grundversorgung und werden von
gesetzlichen und privaten Krankenkassen
bezahlt.
Bei Kindern
und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr
übernimmt die gesetzliche
Krankenversicherung die
Behandlungskosten zu 100%.
Bei
Versicherten über 18 Jahre fällt eine
Zuzahlung von 10% plus 10 €
Verordnungsgebühr pro Verordnung an.
Diesen Betrag ziehen die Krankenkassen
den TherapeutInnen vom Rezept ab.
Unter
bestimmten Voraussetzungen ist eine
Befreiung von der Zuzahlung möglich.
Bitte lassen Sie sich diesbezüglich von
Ihrer Krankenkasse beraten.
Privatversicherte benötigen ein
Privatrezept. Die Übernahme der Kosten
muss mit der jeweiligen Versicherung
abgeklärt werden. |