Praxis für Logopädie Heymann-Penzlin

 

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Die Behandlung erfolgt aufgrund einer ärztlichen Verordnung. Der behandelnde Arzt (z.B. Kinderarzt, Hausarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Phoniater, Pädaudiologe, Kieferorthopäde) stellt eine Verordnung aus. Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die anfallenden Kosten.
Bei Erwachsenen ist eine Selbstbeteiligung von 10% der Gesamtkosten erforderlich.

Kostenübernahme

Die Logopädischen Leistungen sind als Heilmittel Teil der medizinischen Grundversorgung und werden von gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezahlt.

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten zu 100%.

Bei Versicherten über 18 Jahre fällt eine Zuzahlung von 10% plus 10 € Verordnungsgebühr pro Verordnung an. Diesen Betrag ziehen die Krankenkassen den TherapeutInnen vom Rezept ab.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Krankenkasse beraten.

Privatversicherte benötigen ein Privatrezept. Die Übernahme der Kosten muss mit der jeweiligen Versicherung abgeklärt werden.

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